Vergünstigte Abgabe von FFP2-Masken an Risikogruppen

Um Risikogruppen vor dem Coronavirus besser zu schützen hat das Bundesgesundheitsministerium die vergünstigte Abgabe von FFP2-Masken an Risikogruppen beschlossen. Die Vergabe der Schutzmasken geht nun in die zweite Runde:

Im Laufe des Januars bekommen berechtigte Personen von ihrer Krankenkasse zwei Coupons für den vergünstigten Bezug von jeweils sechs FFP2-Masken per Post zugesendet. Der Eigenanteil beträgt 2€ pro eingelösten Coupon. Die Coupons können in zwei Zeitfenstern in einer Apotheke Ihrer Wahl eingelöst werden:

  • vom 1. Januar 2021 bis 28. Februar 2021
  • vom 16. Februar 2021 bis 15. April 2021

Wie bekomme ich die vergünstigten Schutzmasken?

Die Schutzmasken werden nur bei Abgabe eines Coupons vergünstigt abgegeben. Der Vorrat von Schutzmasken in den Apotheken ist begrenzt, wird aber regelmäßig durch neue Nachlieferungen aufgefüllt. Um das Apothekenpersonal zu entlasten und lange Warteschlangen vor den Apotheken zu vermeiden können Sie die Schutzmasken direkt hier oder über unseren Chat bequem vorbestellen. Dadurch können Sie sicherstellen, dass die Schutzmasken bei Abholung für Sie bereit liegen.

Bin ich für vergünstigte Schutzmasken berechtigt?

Ein Anspruch auf Schutzmasken besteht, wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
  • chronische Herzinsuffizienz
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4
  • Demenz oder Schlaganfall
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
  • Trisomie 21
  • Risikoschwangerschaft

Die Krankenkassen versenden die Coupons für die vergünstigten FFP2-Masken automatisch an ihre berechtigten Mitglieder - Sie müssen hierfür nichts tun. Der Versand wird in drei Tranchen abgewickelt:

  1. Personen ab 75 Jahren
  2. Personen ab 70 Jahren und Personen mit einer Risikoerkrankung.
  3. Personen ab 60 Jahren

Erweiterte AHA-Regeln beachten

Eine FFP2-Maske richtig angewendet bietet zwar einen sehr guten, aber keinen 100% Schutz! Beachten Sie auch mit FFP2-Maske die Abstands- und Hygiene-Regeln und schränken Sie - insbesondere im Verdachtsfall - Ihre sozialen Kontakt ein.

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